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Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG).
Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Ärzte/Ärztinnen als Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, Arzthelfer/Arzthelferinnen oder Medizinische Fachangestellte als Beauftragte der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören.

Frau Dr. Trettin engagiert sich in diesem Ausschuß als Prüferin.

Ärztekammer Hamburg