Für den Stadtstaat Hamburg obliegt der KVH als Körperschaft öffentlichen Rechts die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Die KVH sorgt dafür, dass im Bedarfsfall rund um die Uhr ein Arzt zur Verfügung steht.
Die KVH trägt mit Qualitätsstandards in der Praxis dazu bei, dass die Patienten von einem gleichbleibend hohen ärztlichen und psychotherapeutischen Standard profitieren. Darüber hinaus organisiert die KVH den ärztlichen Notfalldienst in Hamburg.
Die KVH ist zugleich die Interessenvertretung der Hamburger Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Sie schließt mit den Hamburger Krankenkassenverbänden Vereinbarungen, beispielsweise über die Honorierung der ärztlichen Leistungen und über die Geldmenge, die von den Krankenkassen für die Arzneimittelversorgung zur Verfügung gestellt wird. Die Interessenvertretung beinhaltet auch die Beratung der Mitglieder zu Fragen der vertragsärztlichen Tätigkeit, angefangen von der pharmazeutischen Fachberatung bis zur Aufklärung in Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen.